Allgemeine Informationen zum Raucherunterstand / Raucherüberdachung / Raucherpavillon
Arbeitgeber sind durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet, den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Um die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen, muss der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen.
Raucherüberdachungen, Raucherpavillons und Raucherunterstände sorgen für saubere Luft am Arbeitsplatz. Nahe am Arbeitsplatz, außen einfach und schnell installiert, schützen sie den Nichtraucher, geben aber demjenigen, der noch raucht, draußen ein schützendes Dach über dem Kopf. Raucher-Überdachungssysteme bieten die ideale Voraussetzung in kürzester Zeit Wetterschutz für jede Jahreszeit zu schaffen.
Raucherunterstände werden in vielen verschiedenen Ausführungen und als Baukastensysteme angeboten. Durch Erweiterungsmöglichkeiten und Anbaueinheiten lässt sich die Raucherüberdachung für den individuellen Einsatz und Bedarf zusammenstellen.