Investitionen jetzt clever planen – dank Super-AfA bis zu 30 % Steuervorteil sichern
Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen in Deutschland von einer attraktiven steuerlichen Sonderabschreibung profitieren: der neuen Super-AfA . Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind bereits im ersten Jahr bis zu 30 % Abschreibung möglich.
Was ist die Super-AfA?
Gilt für Investitionen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027
Förderfähig sind neue, eigenbetrieblich genutzte und bewegliche Wirtschaftsgüter
Abschreibung möglich in Kombination mit linearer oder degressiver AfA
Welche Produkte profitieren davon?
Investitionen in Fahrradständer, Fahrradgaragen, Raumsysteme sowie Fahrrad- und Raucherunterstände können unter bestimmten Voraussetzungen von der Super-AfA profitieren.
Was bedeutet degressive Abschreibung?
Bei der degressiven Abschreibung sinkt der absetzbare Betrag über die Jahre: Zu Beginn der Nutzungsdauer wird ein höherer Anteil der Anschaffungskosten abgeschrieben, in den Folgejahren jeweils weniger. Die Berechnung erfolgt auf Basis eines festen Prozentsatzes, der immer auf den verbleibenden Restwert angewendet wird.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Hohe steuerliche Abschreibung direkt in den ersten Jahren
Frühzeitige Entlastung bei der Steuer
Mehr finanzieller Spielraum direkt nach der Investition
Beispielrechnung (bei 10.000 € Anschaffungskosten):
Jahr | Linear (20 %) | Degressiv (30 %) | Buchwert am Jahresende |
---|---|---|---|
1 | 2.000 € | 3.000 € | 7.000 € |
2 | 2.000 € | 2.100 € | 4.900 € |
3 | 2.000 € | 1.470 € | 3.430 € |